Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Artikel vorbeibringen
Du bringst deine Artikel während der Ladenöffnungszeiten vorbei. Wir verkaufen diese für dich im Rahmen eines Kommissionsverkaufs.
Die Artikel müssen gut erhalten und sauber sein. Artikel, die nicht zum Verkauf geeignet sind (z. B. nicht saisonale, beschädigte oder stark verschmutzte Artikel), können von Nachtragend ohne Anspruch auf Entschädigung abgelehnt werden.
Nicht verkaufte oder nicht geeignete Artikel gehen nach Ablauf der Kommissionsdauer in das Eigentum von Nachtragend über und können gespendet oder entsorgt werden.
Preisgestaltung und Auszahlung
Der Verkaufspreis wird von Nachtragend auf Basis von Zustand, Angebot und Nachfrage festgelegt.
Dein Anteil beträgt 30 % des erzielten Verkaufspreises, sobald der Artikel verkauft wurde.
Artikel mit einem Verkaufspreis unter CHF 5.– sind von der Kommissionsregelung ausgeschlossen.
Preisanpassungen, insbesondere zum Saisonende oder im Rahmen von Aktionen, behalten wir uns vor.
Das Guthaben kann während der Ladenöffnungszeiten ausschliesslich in bar bezogen werden.
Nicht abgeholte Guthaben verfallen sechs Monate nach dem Abgabedatum zugunsten von Nachtragend.
Stellst du Artikel ohne Kommissionserwartung zur Verfügung (Spenden), danken dir für deinen Beitrag zu einer nachhaltigen und ressourcenschonenden Nutzung von Kleidung.
Nicht verkaufte Artikel
Nicht verkaufte Artikel werden nach einer Dauer von zwei bis sechs Monaten, abhängig von Saison und Artikelart, an ein karitatives Hilfswerk unserer Wahl gespendet oder anderweitig weiterverwendet.
Rückgaberecht
Da es sich um gebrauchte Waren handelt, besteht kein Rückgabe- oder Umtauschrecht.
Haftung
Nachtragend haftet nicht für Verlust oder Beschädigung der in Kommission übernommenen Ware, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
Dies gilt insbesondere bei Diebstahl, Feuer-, Wasser- oder sonstigen Elementarschäden sowie bei Verlust von Etiketten.
Änderungen der Geschäftsbedingungen
Nachtragend behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Artikelabgabe aktuelle Fassung.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Stans, Nidwalden.
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Stand: Januar 2026