Artikel vorbeibringen

Du bringst deine Artikel zu den Ladenöffnungszeiten vorbei und wir verkaufen sie für dich in Kommission. Die Artikel müssen gut erhalten, gewaschen oder gereinigt sein. Artikel, die nicht zum Verkauf geeignet sind (zum Beispiel Artikel, die nicht in die Saison passen, defekte oder schmutzige Artikel) kann Nachtragend ohne Entschädigung spenden oder entsorgen. 

Preisgestaltung/Auszahlung

Wir bestimmen den Verkaufspreis, der sich nach Angebot und Nachfrage richtet. Dein Anteil beträgt 30 Prozent des Verkaufspreises, wenn der Artikel verkauft wird. Stellst Du Deine Artikel ohne Kommissionserwartung zur Verfügung, erhältst Du  einen 30 Prozent Rabattgutschein auf Deinen nächsten Einkauf bei uns (einmalig einlösbar im Geschäft, maximal 5 Artikel, nicht kumulierbar mit anderen Aktionen, keine Barauszahlung).
Preisanpassungen, beispielsweise bei Saisonende oder Ausverkauf, sind möglich. Artikel, die für weniger als 5 Franken verkauft werden, sind von der Kommissionsgebühr ausgeschlossen. Dein Guthaben erhältst du während den Ladenöffnungszeiten ausschliesslich in bar. Kundenguthaben, die spätestens sechs Monate nach Kleiderabgabe nicht eingefordert werden, verfallen zu zugunsten von Nachtragend.

Nicht verkaufte Artikel

Nicht verkaufte Artikel werden nach zwei bis sechs Monaten (je nach Saison) an ein karitatives Hilfswerk unserer Wahl gespendet.

Rückgaberecht

Bitte beachte, dass die von uns verkauften Artikel gebraucht sind und deshalb kein Rückgaberecht besteht.

Haftung

Wir übernehmen keine Haftung für allfällige Verluste oder Beschädigungen der Ware, die wir in Deinem Auftrag verkaufen (beispielsweise Diebstahl, Wasser- oder Feuerschaden, Verlust der Etiketten).

Rechtsgültigkeit

Wir behalten uns das Recht vor, die Geschäftsbedingungen jederzeit zu aktualisieren, zu erweitern oder zu verändern und sie als neuere Fassung zu veröffentlichen. Bestehende Bedingungen bleiben rechtsgültig.


Der Gerichtsstand ist Stans, Nidwalden.

Januar 2025